Definition
Die Rechnungsprüfung ist der Check deiner Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhausrechnungen, bevor du sie bei deiner privaten Krankenversicherung (PKV) einreichst oder bezahlst. Dabei wird kontrolliert, ob die Ärzte richtig nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) abgerechnet haben. Auch die Versicherung prüft jede eingereichte Rechnung, bevor sie erstattet. Das Ergebnis entscheidet darüber, wie viel Geld am Ende bei dir ankommt.
Warum Rechnungsprüfung wichtig ist
In der PKV bekommst du die Rechnung selbst, legst das Geld aus und holst es dir von der Versicherung zurück. Genau hier steckt viel Geld, über das kaum jemand spricht. Falsche Ziffern, doppelt abgerechnete Leistungen oder überhöhte Steigerungsfaktoren landen schnell auf deiner Rechnung. Die Versicherung kürzt dann den Erstattungsbetrag, und du bleibst auf der Differenz sitzen. Bei größeren Behandlungen wie Zahnersatz oder einer Operation geht es schnell um mehrere hundert bis einige tausend Euro.
Leider machen viele Versicherer es dir nicht leicht. Kürzungen kommen oft mit knappen Standardsätzen, und wer nicht nachfragt, zahlt drauf. Eine saubere Rechnungsprüfung schützt dich vor unberechtigten Kürzungen, und sie hilft dir, unnötige Kosten zu vermeiden. Außerdem stärkt sie deine Position, wenn du gegenüber Arzt oder Versicherung widersprechen willst. Manche Tarife bieten die Prüfung sogar als Service an, oft mit Erfolgsbeteiligung oder Bonus. Schau jetzt in deine Bedingungen, was dein Tarif dazu hergibt.
Beispiel
Du lässt beim Zahnarzt eine Krone setzen. Die Rechnung beläuft sich auf 1.480 €. Du reichst sie ein und bekommst nur 1.050 € erstattet. Die Versicherung begründet die Kürzung mit „nicht erstattungsfähigen Steigerungssätzen“.
Bei der Rechnungsprüfung fällt auf:
- Der Zahnarzt hat bei einer Position den 3,5-fachen Satz angesetzt, ohne das schriftlich zu begründen.
- Eine Leistung steht doppelt auf der Rechnung.
- Dein Tarif erstattet bis zum 3,5-fachen Satz, die Kürzung der Versicherung ist an einer Stelle also nicht gerechtfertigt.
Du bittest den Zahnarzt, die Doppelposition zu streichen, und widersprichst der Kürzung schriftlich. Am Ende kommen rund 220 € zusätzlich bei dir an. Ohne Prüfung hättest du das Geld abgeschrieben.
Verwandte Begriffe
- GOÄ
- GOZ
- Steigerungsfaktor
- Beitragsrückerstattung
- Leistungsabrechnung