Beamte mit Kindern erhalten zusätzlich zum Gehalt einen Familienzuschlag vom Staat. Besonders ab dem dritten Kind steigen die Beträge stark.
Viele Arbeitnehmer dürften staunen, wenn sie sehen, welche Familienzuschläge Beamte in Deutschland erhalten können. Bei drei Kindern sind je nach Bundesland und Wohnort mehr als 1.000 Euro monatlich zusätzlich möglich. In Nordrhein-Westfalen kann der Zuschlag bei drei Kindern in bestimmten Mietstufen sogar über 2.500 Euro liegen.
Der Grund dafür ist kein freiwilliger Bonus, sondern ein Grundprinzip des deutschen Beamtenrechts: das Alimentationsprinzip. Der Staat muss seine Beamten und deren Familien angemessen versorgen. Zur Besoldung gehören deshalb nicht nur Grundgehalt und mögliche Zulagen, sondern auch familienbezogene Bestandteile. Der Familienzuschlag berücksichtigt insbesondere Familienstand und Kinderzahl.
Für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft wirkt das zunächst ungewohnt. Dort hängt das Gehalt in der Regel von Tätigkeit, Verantwortung, Arbeitszeit und Verhandlung ab. Ob jemand verheiratet ist oder drei Kinder hat, spielt beim Bruttogehalt normalerweise keine Rolle. Bei Beamten ist das anders: Ihre Besoldung folgt nicht allein dem Markt, sondern verfassungsrechtlichen Vorgaben.
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Dieter Homburg ist der Inhaber des Fachzentrums Finanzen und Bestsellerautor des Buches „Altersvorsorge für Dummies“.
Er schreibt für den Focus und war schon mehrfach bei RTL zu sehen. In den letzten 20 Jahren hat er bereits über 5.000 Unternehmern, Freiberuflern und leitenden Angestellten dabei geholfen, über 100.000 Euro bei ihrer eigenen Altersvorsorge und Krankenversicherung einzusparen.