Definition
Die Restkostenversicherung ist ein Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beihilfeberechtigte, also vor allem Beamte, Richter, Pensionäre und deren Angehörige. Sie übernimmt den Teil der Krankheitskosten, den die Beihilfe vom Dienstherrn nicht zahlt. Du bekommst also keine Vollversicherung, sondern genau die Lücke zu 100 % abgesichert. Manche Versicherer nennen den Tarif auch Beihilfetarif oder Ergänzungstarif zur Beihilfe.
Warum Restkostenversicherung wichtig ist
Als Beamter bekommst du von deinem Dienstherrn einen festen Prozentsatz deiner Arzt-, Krankenhaus- und Medikamentenkosten erstattet. Beim Bund sind das üblicherweise 50 % für dich, 70 % für deinen Ehepartner und 80 % für jedes Kind. Als Pensionär steigt dein Satz meist auf 70 %. Die Länder haben eigene Regeln, die Zahlen weichen also etwas ab.
Den Rest zahlst du selbst, wenn du ihn nicht versicherst. Und der kann bei einer Operation schnell vierstellig werden. Genau hier setzt die Restkostenversicherung an. Weil sie nur den offenen Teil absichert, fällt der Beitrag meist deutlich niedriger aus als bei einer normalen Vollversicherung. Das ist ein echter Vorteil, den du kennen solltest.
Ehrlich gesagt: In diesem Bereich läuft viel schief. Viele Beamte schließen den erstbesten Tarif ab, den ihnen ein Vertreter hinlegt. Dann stimmen Beihilfesatz und Tarifaufbau nicht zusammen. Das kostet dich Geld oder lässt Lücken. Besonders heikel wird es, wenn sich dein Beihilfesatz ändert, zum Beispiel durch ein Kind oder den Ruhestand. Dann muss der Tarif mitwachsen. Sonst zahlst du am Ende doch drauf.
Achte außerdem auf den Zeitpunkt. Für den Einstieg als Beamtenanwärter gibt es oft Öffnungsaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung. Wer diese Chance verpasst, bekommt später schnell Risikozuschläge oder eine Ablehnung.
Beispiel
Du bist verbeamteter Lehrer im Bundesdienst, verheiratet, mit zwei Kindern. Dein Beihilfesatz liegt bei 50 %, der deiner Frau bei 70 % und der deiner Kinder bei 80 %.
Du musst für eine Behandlung mit 4.000 € Rechnung ins Krankenhaus:
- Die Beihilfe erstattet dir 2.000 € (50 %).
- Deine Restkostenversicherung zahlt die übrigen 2.000 €, sofern der Tarif diese Leistungen abdeckt.
- Aus eigener Tasche zahlst du 0 €.
Ohne Restkostentarif wären die 2.000 € dein Eigenanteil. Bei Familie mit mehreren Behandlungen im Jahr summiert sich das schnell. Für Frau und Kinder brauchst du dabei jeweils einen eigenen Tarif mit passendem Prozentsatz.
Verwandte Begriffe
- Beihilfe
- Beihilfetarif
- Private Krankenversicherung
- Öffnungsaktion
- Anwartschaftsversicherung