Definition
Der Stationärtarif ist der Teil deiner privaten Krankenversicherung, der die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt abdeckt. Er regelt, welche Leistungen du im Krankenhaus bekommst: Behandlung durch den Chefarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, freie Klinikwahl. In der PKV sind ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Bereich eigene Tarifbausteine, die zusammen deinen Gesamtvertrag bilden.
Warum Stationärtarif wichtig ist
Im Krankenhaus wird es schnell teuer, und genau hier unterscheiden sich die PKV-Tarife am stärksten. Manche Anbieter erstatten nur die allgemeinen Krankenhausleistungen, andere zahlen Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer. Das merkst du erst, wenn du auf der Station liegst. Dazu kommt: Der Stationärtarif beeinflusst deinen Beitrag spürbar. Wer hier unnötig breit abgesichert ist, zahlt über die Jahre schnell mehrere Hundert Euro zu viel. Wer zu knapp versichert ist, riskiert Eigenanteile im vierstelligen Bereich. Die Branche verkauft dir gern das Rundum-sorglos-Paket, ohne dir zu zeigen, was du davon wirklich brauchst. Deshalb lohnt es sich, den Stationärtarif einzeln anzuschauen, bevor du unterschreibst. Und: Später ist ein Wechsel in einen besseren Tarif oft nur mit neuer Gesundheitsprüfung oder Risikozuschlag möglich.
Beispiel
Du bist 42, selbstständig und liegst nach einem Bandscheibenvorfall sechs Tage im Krankenhaus. Dein Tarif sieht Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer vor. Der Chefarzt operiert dich selbst, du liegst mit einer Person im Zimmer. Die Klinik rechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte ab, deine PKV zahlt. Hättest du nur einen Tarif mit allgemeinen Krankenhausleistungen, würdest du von dem Arzt behandelt, der gerade Dienst hat, und im Mehrbettzimmer liegen. Wahlleistungen zahlst du dann selbst. Bei einem Zweibettzimmer sind das schnell 100 bis 150 € pro Tag, den Chefarztzuschlag nicht eingerechnet.
Verwandte Begriffe
- Ambulanttarif
- Chefarztbehandlung
- Zweibettzimmer
- Wahlleistungen
- Gesundheitsprüfung