Nicht jeder muss bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze arbeiten: Langjährig und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen. Die besonders langjährig Versicherten müssen dann noch nicht einmal Abschläge in Kauf nehmen.
Wer hart gearbeitet und lange eingezahlt hat, der sollte sich im Alter ausruhen können. Allerdings macht der Staat große Unterschiede, wer wann und mit wie viel Abschlagstaatliche Bezüge erhält. Ältere Arbeitnehmer und langjährige Versicherte haben hier die besten Chancen.
Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre)
Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, stellen eine Besonderheit im Rentensystem dar: Sie können schon früher abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings gilt auch hier, dass die Grenze wie beim Rentenalter ansteigt: Aus der Rente mit 63 wird die Rente mit 65:
- Wer vor dem ersten Januar 1953 geboren wurde, und 45 Jahre Pflichtbeiträge bezahlt hat, konnte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Und das ohne Abschläge.
- Wer 1954 geboren wurde, musste für seine abschlagsfreie Rente 63 Jahre und vier Monate alt werden, wer 1955 geboren wurde, 63 Jahre und sechs Monate und so weiter.
Laut der von der Rentenversicherung angehobenen Altersgrenzen kann ein 1963 Geborener also im Jahr 2027 abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge 1964 und später müssen mindestens 65 Jahre alt werden, um in den Genuss der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte zu kommen.
Dt. Rentenversicherung
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Einbußen.
Zur Person
Dieter Homburg ist Masterconsultant in Finance und gründete bereits im Alter von 21 Jahren sein erstes Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung. Er ist Autor des Buchs „Altersvorsorge für Dummies“ (Wiley-Verlag).
Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)
Mit 35 Beitragsjahren auf der Haben-Seite können alle, die zwischen 1949 und 1963 geboren sind, stufenweise ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. So kann beispielsweise, wer 1960 geboren wurde, im Alter von 66 Jahren und vier Monaten abschlagsfrei als langjährig Versicherter in Rente gehen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 67 Jahren.
Hier können Sie Ihren Rentenbeginn ausrechnen
Aber langjährig Versicherte können auch schon früher in Rente gehen – wenn sie Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird die normale Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Diese Kürzung ist dauerhaft und führt nach dem Tod des Versicherten zu einer geringeren Hinterbliebenenrente. Wer auf 14,4 Prozent verzichtet, kann sich mit 63 vorzeitig vom Arbeitsleben zurückziehen. Wer auf weniger als 35 Beitragsjahre kommt, hat diese Möglichkeit nicht.
Ausreichend Wartezeiten sind wichtig
Wer überhaupt in den Genuss einer staatlichen Rente kommen möchte, muss ausreichend Wartezeiten mitbringen. Dazu zählt die Zeit, in der man Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, aber auch Zeiten, in denen aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Dazu gehören zum Beispiel
- Schwangerschaft
- Arbeitslosengeld
- UKrankheit
- Studium
- Kindererziehung
- Pflege
- Wehr- oder Zivildienst
Teilweise werden auch Minijobs bei der Rente berücksichtigt. Freiwillige Beiträge sind dann anzurechnen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Das betrifft in der Regel Selbständige.
Tipp: Seinen Versicherungsverlauf kann man jederzeit bei der Rentenversicherung beantragen oder auch online einsehen. Dafür braucht man lediglich den neuen Personalausweis oder eine Signaturkarte. Bei Fragen helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung weiter.
Hinzuverdienst und Altersrente
Wer seine Regelaltersgrenze erreicht hat, kann beliebig viel im Monat dazu verdienen, die Rente wird nicht gekürzt. Die Regelaltersgrenze liegt bei vor 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Bei nach 1946 Geborenen wurde diese schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Wer seine Rente schon früher bekommt, darf maximal 450 Euro hinzuverdienen. Wichtig: Damit sind Einkünfte aus Arbeitseinkommen gemeint. Mieteinnahmen, Beamtenpensionen, Betriebsrenten, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Witwen- und Witwerrenten)und Zinseinkünfte führen nicht zu Abschlägen. Die Kürzungen bei der Rente gibt es im Übrigen auch nur solange, bis die eigene Regelaltersgrenze erreicht ist.
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