Altersvorsorge für Beamte: Pension richtig berechnen und vorsorgen

Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit bekommst du 1,79375 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Nach 40 anerkannten Dienstjahren steht der Höchstsatz. Erreicht wird er selten: Beim Bund lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz zum 1. Januar 2025 bei 66,7 Prozent. In Gesprächen begegnet mir trotzdem immer wieder derselbe Satz: „Ich bekomme […]