Altersvorsorge für Beamte: Pension richtig berechnen und vorsorgen

Pensionsfestsetzung mit Prozentangabe symbolisiert die Pensionslücke bei Beamten

Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit bekommst du 1,79375 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Nach 40 anerkannten Dienstjahren steht der Höchstsatz. Erreicht wird er selten: Beim Bund lag der durchschnittliche Ruhegehaltssatz zum 1. Januar 2025 bei 66,7 Prozent. In Gesprächen begegnet mir trotzdem immer wieder derselbe Satz: „Ich bekomme […]