Portabilitätsrichtlinie

Definition

Die Portabilitätsrichtlinie fasst die Regeln zusammen, nach denen du beim Wechsel deines privaten Krankenversicherers einen Teil deiner Alterungsrückstellung mitnehmen kannst. Der Begriff taucht im Alltag oft auf, ein eigenes Gesetz mit diesem Namen gibt es allerdings nicht. Die Grundlage steht im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz. Wichtig ist dabei vor allem dein Abschlussdatum: Für Verträge ab dem 1. Januar 2009 gilt die Mitnahme, für ältere Verträge gilt sie beim Anbieterwechsel nicht.

Warum Portabilitätsrichtlinie wichtig ist

Die Alterungsrückstellung ist das Geld, das dein Versicherer über Jahre aus deinen Beiträgen für höhere Kosten im Alter zurücklegt. Bei einem Wechsel ohne Mitnahme bleibt dieses Polster beim alten Anbieter, und du fängst beim neuen praktisch bei null an. Genau das hat die PKV-Branche jahrzehntelang als Wechselbremse genutzt. Seit 2009 nimmst du einen Teil mit, allerdings nur in Höhe dessen, was für den Basistarif kalkuliert ist. Leistet dein bisheriger Tarif deutlich mehr, fehlt bei Mehrleistungen ein Stück Rückstellung. Dann kann der neue Tarif trotz Mitnahme teurer ausfallen, als der Vergleichsrechner dir zeigt. Dazu kommt eine neue Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen führen schnell zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen. Wer diese Regeln nicht kennt, wechselt oft aus dem falschen Grund und zahlt am Ende drauf. Ehrlich gesagt: Viele Vermittler erzählen dir nur von der Ersparnis im ersten Jahr und lassen die Folgen für später weg.

Beispiel

Du bist 42, selbstständig und seit 2014 privat versichert. Dein Beitrag liegt bei 540 € im Monat, und er ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Ein anderer Anbieter lockt dich mit 430 € für ähnliche Leistungen. Bevor du kündigst, prüfst du drei Punkte:

  • Dein Vertrag stammt von 2014, also darfst du die Alterungsrückstellung im Umfang des Basistarifs mitnehmen.
  • Der neue Versicherer fragt deine Gesundheitsdaten der letzten Jahre ab. Dein Rücken-Befund von 2021 kann einen Zuschlag auslösen.
  • Der Preis von 430 € gilt für das Eintrittsalter 42 mit mitgenommener Rückstellung. Rechnest du die Mehrleistungen deines alten Tarifs dagegen, schrumpft die Ersparnis.

Oft ist ein Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer die bessere Wahl. Dort rechnet dir der Anbieter deine komplette Alterungsrückstellung an, und du sparst teils mehrere Hundert Euro im Jahr, ohne neue Gesundheitsprüfung für die bisherigen Leistungen.

Verwandte Begriffe

Dieter Homburg

Dieter Homburg ist Masterconsultant in Finance und gründete bereits im Alter von 21 Jahren sein erstes Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung. Er ist Autor des Buchs „Altersvorsorge für Dummies“ (Wiley-Verlag).