Tarifwechselrecht

Definition

Das Tarifwechselrecht steht in § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es gibt dir als Privatversichertem das Recht, innerhalb deines Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Deine bisher erworbenen Rechte und deine Alterungsrückstellungen nimmst du dabei mit. Eine neue Gesundheitsprüfung ist für den gleichwertigen Leistungsumfang nicht nötig.

Warum Tarifwechselrecht wichtig ist

Die Beiträge in der PKV steigen, oft Jahr für Jahr. Viele Versicherte zahlen deshalb 100, 200 oder mehr Euro im Monat zu viel, weil sie noch in einem alten, teuren Tarif sitzen. Das sagt dir dein Versicherer von sich aus nur selten. Mit dem Tarifwechselrecht kannst du dir selbst helfen: Du bleibst bei deiner Gesellschaft, behältst deine Alterungsrückstellungen und senkst oft trotzdem den Beitrag. Je nach Fall sind 2.000 bis 5.000 € Ersparnis pro Jahr drin. Gerade im Alter, wenn die Rente knapp wird, kann das über deinen Spielraum entscheiden.

Aufpassen musst du bei der Leistung. Ein günstigerer Tarif hat häufig eine höhere Selbstbeteiligung oder weniger Leistungen. Wenn du Mehrleistungen willst, kann der Versicherer für den Mehrumfang eine Gesundheitsprüfung oder einen Risikozuschlag verlangen. Wer das nicht durchschaut, tauscht schnell Beitragsersparnis gegen Lücken im Schutz. Die Versicherer haben daran kein Interesse, dich offen zu informieren. Hol dir deshalb unabhängigen Rat, bevor du etwas unterschreibst.

Beispiel

Markus, 52, selbstständiger Handwerksmeister, ist seit 25 Jahren in einem Tarif von 1999 versichert. Er zahlt 690 € im Monat. Sein Versicherer hat inzwischen neuere Tarife mit gleichwertigen Leistungen im Programm. Markus fordert schriftlich die Tarifliste an und lässt sie prüfen. Ergebnis: Ein moderner Tarif mit ähnlichem Leistungsniveau kostet 520 € im Monat. Das sind 170 € weniger, also 2.040 € im Jahr. Seine Alterungsrückstellungen bleiben erhalten, und er muss keine Gesundheitsfragen beantworten. Seinen Zahnersatz-Baustein lässt er unverändert, weil dort der Wechsel schlechtere Erstattung gebracht hätte.

Verwandte Begriffe

Dieter Homburg

Dieter Homburg ist Masterconsultant in Finance und gründete bereits im Alter von 21 Jahren sein erstes Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung. Er ist Autor des Buchs „Altersvorsorge für Dummies“ (Wiley-Verlag).