Die Gesundheitsreform bringt eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Doch die oft genannten 300 Euro könnten nur ein Teil der tatsächlichen Mehrbelastung sein.
Die Gesundheitsreform ist beschlossen. Einer der größten Kritikpunkte ist die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
In nahezu allen Berichten ist dabei von 300 Euro die Rede. Das stimmt. Aber es ist eben nur die halbe Wahrheit.
Denn die Beitragsbemessungsgrenze wird ohnehin jedes Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Genau diese reguläre Erhöhung wird in der aktuellen Diskussion häufig gar nicht erwähnt.
Das Bundesgesundheitsministerium schreibt ausdrücklich, dass die jetzt beschlossene Anhebung um 300 Euro monatlich zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung erfolgt. Genau dieses Wort – zusätzlich – macht einen erheblichen Unterschied.
Ein Blick auf die vergangenen Jahre
Wer wissen möchte, wie stark die Beitragsbemessungsgrenze tatsächlich steigen könnte, sollte sich zunächst ansehen, wie sich diese in den vergangenen Jahren entwickelt hat.
Der Experte verrät sieben einfache Maßnahmen, um auch in wirtschaftlich angespannten Zeiten das Geld zu finden, um für das Alter vorzusorgen.
Dieter Homburg ist der Inhaber des Fachzentrums Finanzen und Bestsellerautor des Buches „Altersvorsorge für Dummies“.
Er schreibt für den Focus und war schon mehrfach bei RTL zu sehen. In den letzten 20 Jahren hat er bereits über 5.000 Unternehmern, Freiberuflern und leitenden Angestellten dabei geholfen, über 100.000 Euro bei ihrer eigenen Altersvorsorge und Krankenversicherung einzusparen.