Definition
Die Mitgabe der Alterungsrückstellungen (auch Übertragung oder Portabilität genannt) regelt, was mit dem angesparten Altersvorsorge-Polster in deiner privaten Krankenversicherung passiert, wenn du den Versicherer wechselst. Dein alter Versicherer überträgt dabei einen Teil deiner Alterungsrückstellung an den neuen. Der Teil entspricht dem Leistungsumfang des Basistarifs, den das Gesetz als Übertragungswert festlegt.
Das gilt für alle Verträge, die du seit dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hast. Für ältere Verträge gilt eine andere Regel: Dort bleibt die Rückstellung beim alten Versicherer, solange du nicht in einen anderen Tarif desselben Unternehmens wechselst.
Warum Mitgabe der Alterungsrückstellungen wichtig ist
In der PKV zahlst du in jungen Jahren mehr, als deine Behandlungen kosten. Den Überschuss legt dein Versicherer als Alterungsrückstellung zurück, damit deine Beiträge im Alter nicht explodieren. Über die Jahre kommen schnell fünfstellige Summen zusammen. Wechselst du, ohne dass der Versicherer etwas mitgibt, startest du beim neuen Anbieter mit dem aktuellen Alter und steigst entsprechend teurer ein. Genau das hat viele Versicherte jahrzehntelang in ihrem Tarif festgehalten, auch wenn die Beiträge Jahr für Jahr stiegen.
Seit 2009 kannst du bei Neuverträgen zumindest einen Teil mitnehmen. Der Haken: Du bekommst nicht alles zurück. Alles, was über den Basistarif-Anteil hinausgeht, bleibt beim alten Versicherer. Das ist ein echter Kostenpunkt, den dir viele Vergleichsrechner nicht zeigen. Wer dir einen Wechsel als reine Ersparnis verkauft, verschweigt dir diesen Teil der Rechnung. Rechne den Verlust deshalb immer gegen die möglichen Einsparungen.
Je älter und kränker du bist, desto vorsichtiger solltest du mit einem Anbieterwechsel sein. Beim neuen Versicherer stehen eine neue Gesundheitsprüfung und womöglich Risikozuschläge an.
Beispiel
Du bist 42, Angestellter mit hohem Einkommen und seit 2013 bei deinem Versicherer privat versichert. Deine Alterungsrückstellung liegt bei etwa 18.000 €. Ein anderer Versicherer bietet dir einen vergleichbaren Tarif für 120 € weniger im Monat an, also 1.440 € im Jahr.
Dein alter Versicherer überträgt aber nur den Basistarif-Anteil, sagen wir 6.000 €. Die übrigen 12.000 € verlierst du. Zusätzlich steigst du beim neuen Anbieter mit deinem Alter von 42 Jahren ein, und eine neue Gesundheitsprüfung steht an. Bei 1.440 € Ersparnis im Jahr brauchst du rechnerisch mehr als acht Jahre, um den Verlust auszugleichen. Prüfe deshalb zuerst, ob ein Tarifwechsel innerhalb deines bisherigen Versicherers günstiger ausgeht. Dabei bleibt deine gesamte Alterungsrückstellung erhalten.
Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel. Deinen genauen Übertragungswert nennt dir dein Versicherer auf Anfrage.
Verwandte Begriffe
- Alterungsrückstellung
- Basistarif
- Tarifwechsel (§ 204 VVG)
- Übertragungswert
- Gesundheitsprüfung