Definition
Das Sachleistungsprinzip stammt aus der gesetzlichen Krankenversicherung: Du zeigst deine Versichertenkarte vor, der Arzt rechnet direkt mit der Kasse ab, und du bekommst keine Rechnung. In der PKV gilt dieses Prinzip nicht. Dort greift das Kostenerstattungsprinzip. Du erhältst die Rechnung, zahlst sie zunächst selbst und reichst sie bei deinem Versicherer zur Erstattung ein.
Warum Sachleistungsprinzip wichtig ist
Wenn du über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkst, merkst du den Unterschied schon beim ersten Arztbesuch. Ärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) ab, und der Rechnungsbetrag landet bei dir. Du bist Schuldner des Honorars, nicht die Versicherung. Das kostet dich Organisation und Vorleistung, gibt dir aber auch etwas in die Hand: Du siehst jede Leistung und jeden Preis schwarz auf weiß. Du kannst Rechnungen prüfen, nachfragen und Ungereimtheiten sofort ansprechen.
Viele Interessenten stolpern über diesen Punkt, weil niemand ihn ihnen ehrlich erklärt. Die Branche wirbt gern mit "Privatpatient" und "Chefarzt", verschweigt aber oft, dass du Geld vorstreckst. Bei einer Zahnbehandlung oder einer stationären Behandlung kommen schnell vierstellige Summen zusammen. Plane deshalb einen Puffer ein.
Dazu kommt ein Rechenspiel mit der Beitragsrückerstattung: Einige Tarife zahlen dir mehrere Monatsbeiträge zurück, wenn du übers Jahr keine Rechnungen einreichst. Bei 300 € Monatsbeitrag und drei Monatsbeiträgen Rückerstattung sind das 900 €. Du entscheidest dann bei kleinen Rechnungen selbst, ob du einreichst oder die Summe trägst. Das geht nur, weil in der PKV Kostenerstattung gilt.
Es gibt Ausnahmen, die den Alltag erleichtern. Im Krankenhaus rechnen viele Häuser direkt mit dem Versicherer ab, wenn du eine Kostenübernahme vorlegst. Auch Apotheken und Labore lassen sich teils über Direktabrechnung oder Karte abwickeln. Frag vor dem Vertragsabschluss genau nach, was dein Tarif und dein Versicherer anbieten.
Beispiel
Du bist 42, selbstständig und privat versichert. Beim Zahnarzt bekommst du eine Rechnung über 1.800 € für zwei Kronen. Du überweist den Betrag innerhalb der Zahlungsfrist, lädst die Rechnung per App bei deinem Versicherer hoch und bekommst nach etwa zwei Wochen 80 % zurück, also 1.440 €. Die restlichen 360 € trägst du als Selbstbehalt oder Eigenanteil. Hättest du kein Polster auf dem Konto, müsstest du die Summe vorstrecken oder um Zahlungsaufschub bitten. Genau darauf solltest du vor dem Wechsel vorbereitet sein.
Verwandte Begriffe
- Kostenerstattungsprinzip
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Beitragsrückerstattung
- Selbstbehalt
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)