Definition
Eine Teilkostenversicherung ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein Tarif, der nur einen Teil deiner Krankheitskosten erstattet. Typisch ist das bei Beamten, die über die Beihilfe bereits 50 bis 80 % ihrer Kosten erstattet bekommen. Die PKV deckt dann nur den Rest ab, zum Beispiel 20 %, 30 % oder 50 %. Man nennt das auch Restkostenversicherung oder Beihilfetarif.
Warum Teilkostenversicherung wichtig ist
Wenn du Beamter oder Beamtenanwärter bist oder Anspruch auf Beihilfe hast, brauchst du keine Vollversicherung. Eine Teilkostenversicherung schließt genau die Lücke, die der Dienstherr offen lässt. Das spart dir bares Geld: Die Beiträge liegen deutlich unter denen eines Volltarifs, oft bei 100 bis 250 € im Monat statt 400 € und mehr. Wichtig ist, dass der Prozentsatz zur Beihilfe passt. Ändert sich dein Beihilfesatz, zum Beispiel durch Heirat, Kinder oder Pension, musst du den Tarif anpassen. Sonst entsteht eine Lücke, und du zahlst Arztrechnungen selbst. Genau hier läuft in der Branche viel schief: Viele Berater verkaufen Standardtarife und denken nicht an die Anpassungsoptionen. Achte deshalb auf Öffnungsklauseln und Anwartschaften, damit du später ohne neue Gesundheitsprüfung nachbessern kannst.
Beispiel
Du bist 35 Jahre alt, verbeamteter Lehrer in Bayern und verheiratet, ohne Kinder. Du hast 50 % Beihilfeanspruch. Dein Zahnarzt stellt 2.000 € für eine Implantat-Behandlung in Rechnung. Die Beihilfe übernimmt 1.000 €. Deine Teilkostenversicherung mit 50 % Erstattung zahlt die übrigen 1.000 €. Du zahlst nichts dazu, sofern die Leistungen im Tarif enthalten sind. Bekommst du später ein Kind, steigt dein Beihilfesatz auf 70 %. Dein PKV-Tarif muss dann nur noch 30 % abdecken, und dein Beitrag kann sinken. Prüfst du das nicht, zahlst du für Schutz, den du nicht brauchst.
Verwandte Begriffe
- Beihilfe
- Restkostenversicherung
- Vollversicherung
- Öffnungsklausel
- Anwartschaftsversicherung