Pflegekosten der Eltern: Was Kinder wirklich zahlen müssen

Kinder werden für die Pflegekosten ihrer Eltern erst herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. So steht es in § 94 Abs. 1a SGB XII, und so gilt es Stand 17. September 2026 unverändert. Das Gesetz vermutet sogar ausdrücklich, dass du darunter liegst: Das Sozialamt darf erst nachfragen, wenn es hinreichende Anhaltspunkte für das Gegenteil hat.

Damit ist die bekannteste Frage beantwortet. Die teurere bleibt offen.

Denn das eigentliche Problem beginnt vorher: Die Pflegeversicherung ist bewusst als Teilabsicherung gebaut. Im ersten Jahr im Pflegeheim tragen Pflegebedürftige laut Verband der Ersatzkassen (vdek) im Bundesschnitt 3.364 Euro pro Monat selbst, Stand 1. Juli 2026. Ein Jahr zuvor waren es 3.108 Euro. Diese Summe trifft die Familie, lange bevor irgendein Sozialamt eine Einkommensgrenze prüft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 100.000-Euro-Grenze aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt weiterhin (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Gemeint ist das Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV, nicht das Brutto auf deiner Gehaltsabrechnung.
  • Wer darüber liegt, bekommt nicht automatisch die Heimrechnung. Erst dann wird überhaupt geprüft, ob und in welcher Höhe zivilrechtlich Unterhalt geschuldet ist.
  • Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln. Ein gut verdienendes Geschwisterkind zieht die anderen nicht mit hinein.
  • Eigenanteil im ersten Heimjahr: 3.364 Euro im Monat im Bundesschnitt, mit großen Unterschieden zwischen den Ländern (vdek, Juli 2026).
  • Pflegevorsorge beginnt nicht mit einer Versicherungssumme, sondern mit der Frage, welche Lücke in deiner Familie tatsächlich entstehen kann.

3.364 Euro im Monat: So teuer ist ein Heimplatz

Der Eigenanteil setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, den Ausbildungskosten, den Investitionskosten der Einrichtung sowie Unterkunft und Verpflegung.

Gestiegen ist vor allem der erste Block: von 1.583 Euro im ersten Heimjahr auf 1.775 Euro, ein Plus von über zwölf Prozent.

Der Bundesschnitt verdeckt dabei, wie weit die Länder auseinanderliegen:

Region Eigenanteil im ersten Heimjahr (Juli 2026)
Bundesdurchschnitt 3.364 €
Bremen (teuerstes Land) 3.761 €
Saarland 3.695 €
Sachsen-Anhalt (günstigstes Land) 2.891 €

Eine Entlastung gibt es mit der Zeit: Der pflegebedingte Eigenanteil sinkt durch die gesetzlichen Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI. Sie betragen 15 Prozent in den ersten zwölf Monaten, 30 Prozent ab dem 13. Monat, 50 Prozent ab dem 25. und 75 Prozent ab dem 37. Monat. Diese Zuschläge greifen allerdings nur auf den pflegebedingten Anteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Daraus folgt der Satz, den ich in Beratungen am häufigsten sagen muss: Die Pflegeversicherung ist eine Teilkasko. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten, nie die komplette Rechnung.

Wer zahlt, wenn das Geld der Eltern nicht reicht?

Die Finanzierung läuft in einer festen Reihenfolge. Das Sozialamt ist Stufe drei, du bist Stufe vier. Bis dahin passiert eine Menge, das mit dir nichts zu tun hat.

  1. Pflegepflichtversicherung. Gesetzlich oder privat, sie zahlt ihren gesetzlich festgelegten Anteil.
  2. Einkommen und Vermögen der Eltern. Rente oder Pension, dazu grundsätzlich verwertbares Vermögen, decken den Eigenanteil.
  3. Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII. Reichen die eigenen Mittel unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht, springt der Sozialhilfeträger ein.
  4. Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder. Erst hier kommt die 100.000-Euro-Grenze überhaupt ins Spiel.

Was die 100.000-Euro-Grenze wirklich bedeutet

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 gilt: Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern bleiben unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Das Gesetz stellt zusätzlich die Vermutung auf, dass die Grenze nicht überschritten wird. Erst wenn im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dagegen sprechen, darf der Träger weiter prüfen.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig falsch verstanden.

Erstens: „Gesamteinkommen“ ist nicht dein Bruttogehalt. Maßgeblich ist der sozialrechtliche Einkommensbegriff, der sich an der Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts orientiert. Wer neben dem Gehalt Mieteinnahmen oder selbstständige Einkünfte hat, rechnet anders als jemand mit einer einzigen Gehaltsabrechnung.

Zweitens: Über der Grenze folgt keine Automatik. Wird sie überschritten, entfällt nur der gesetzliche Schutz vor dem Übergang des Unterhaltsanspruchs. Ob tatsächlich Elternunterhalt geschuldet wird und in welcher Höhe, richtet sich danach nach dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht und deiner individuellen Leistungsfähigkeit. Niemand bekommt die komplette Heimrechnung seiner Eltern zugeschickt.

Und wenn ein Geschwisterkind mehr verdient?

Die Grenze wird für jedes unterhaltspflichtige Kind einzeln betrachtet. Das Gesetz spricht ausdrücklich vom jeweiligen jährlichen Gesamteinkommen.

Verdienen zwei Geschwister jeweils unter 100.000 Euro und ein drittes darüber, werden nicht plötzlich alle drei herangezogen. Geprüft wird nur das Kind oberhalb der Grenze.

Wird die 100.000-Euro-Grenze abgeschafft?

Über die Finanzierung der Pflegeversicherung wird derzeit intensiv diskutiert, und die Einkommensgrenze steht dabei im Raum. Gesundheitsministerin Nina Warken hat 2026 eine weitreichende Pflegereform auf den Weg gebracht, Hintergrund sind stark steigende Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung.

Gesetzentwurf zur Pflegereform wird mit Lupe genau geprüft

Für deine Planung zählt nur eines: Angekündigt ist nicht beschlossen. Stand 17. September 2026 enthält § 94 Abs. 1a SGB XII unverändert die Grenze von 100.000 Euro. Eine Änderung bräuchte ein beschlossenes Gesetz mit Inkrafttretensdatum und würde ab diesem Datum gelten, nicht rückwirkend.

Ein politischer Vorstoß ändert keine Rechtslage. Das tut erst ein Gesetzesbeschluss.

Sollte sich die Regel ändern, ist die Situation neu zu bewerten. Bis dahin plant man mit dem geltenden Recht.

Warum ich Pflegevorsorge nicht an der 100.000-Euro-Grenze festmachen würde

Die Unterhaltsdebatte lenkt von der wichtigeren Frage ab. Wenn deine Eltern einen Pflegeplatz brauchen, wäre mein erster Gedanke nicht „Verdiene ich mehr oder weniger als 100.000 Euro?“, sondern: Wie weit reichen Einkommen, Vermögen und Pflegeleistungen meiner Eltern, und welche Lücke bleibt?

Denn auch ohne jede rechtliche Verpflichtung verändert ein Pflegefall die Finanzen einer Familie. Vielleicht wollt ihr freiwillig etwas dazugeben. Vielleicht soll Familienvermögen erhalten bleiben. Vielleicht gibt es eine Immobilie, die weiterläuft, während niemand darin wohnt. Vielleicht wollt ihr eine Unterbringung ermöglichen, die über das hinausgeht, was die Sozialhilfe finanziert.

Über all das entscheidet ihr als Familie, nicht das Sozialamt. Und genau deshalb halte ich nichts von Sätzen wie „Jedes Kind sollte vorsorglich 400 Euro im Monat einplanen“. Familien, Vermögen und Pflegeverläufe sind zu verschieden, als dass eine Pauschale trägt.

Was ist mit dem Haus der Eltern?

Auch hier kursieren einfache Regeln, die selten stimmen.

Eine Immobilie ist nicht geschützt, nur weil sie einmal vererbt werden soll. Genauso wenig ist es klug, ein Haus aus Angst vor Pflegekosten schnell zu übertragen.

Bei Schenkungen kann der Schenker die Herausgabe verlangen, wenn er verarmt, und dieser Anspruch kann auf den Sozialhilfeträger übergehen. Ausgeschlossen ist er unter anderem, wenn seit der Übertragung zehn Jahre vergangen sind (§ 529 Abs. 1 BGB). Aber daraus folgt nicht, dass jede Immobilie nach zehn Jahren in jeder Konstellation sicher wäre. Wohnrecht, Nießbrauch, vereinbarte Gegenleistungen, die konkrete Vertragsgestaltung sowie erb- und steuerrechtliche Fragen wirken mit hinein.

Vermögensübertragungen gehören deshalb zu Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar und nicht in eine Versicherungskalkulation.

Braucht deine Familie eine Pflegezusatzversicherung?

Vielleicht. Aber auch diese Frage beginnt nicht mit dem Produkt, sondern mit drei Schritten in dieser Reihenfolge:

  1. Welche Versorgung besteht bereits? Leistungen der Pflegepflichtversicherung, Rente oder Pension, Vermögen, bestehende Verträge, bei Beamten zusätzlich die Beihilfe im Pflegefall.
  2. Welchen Teil der Eigenbelastung kann oder will die Familie selbst tragen?
  3. Welche Summe bleibt übrig, die versichert werden soll?

Ein Mensch mit abbezahlter Immobilie und hohen Alterseinkünften hat eine völlig andere Ausgangslage als jemand, dessen Rente knapp über den Lebenshaltungskosten liegt. Nicht die größtmögliche Versicherung ist die beste Lösung, sondern die, die genau das übrige Risiko abdeckt. Was dabei möglich ist, zeigt die Seite zur Pflegefallabsicherung.

Warum das Eintrittsalter trotzdem zählt

Private Pflegezusatzversicherungen sehen in der Regel eine Gesundheitsprüfung vor. Alter und Gesundheitszustand bei Antragstellung entscheiden deshalb mit darüber, ob Versicherungsschutz überhaupt möglich ist und zu welchen Konditionen.

Daraus folgt nicht „schnell abschließen, solange du noch kannst“. Daraus folgt: früh genug rechnen, damit du in Ruhe entscheiden kannst, statt unter Druck.

Heimkosten der Eltern steuerlich absetzen

Übernimmst du tatsächlich Kosten, kann das steuerlich entlasten. Entscheidend ist, warum deine Eltern im Heim leben.

Steuerunterlagen zeigen absetzbare Pflegeheimkosten für Angehörige

Grund der Unterbringung Rechtsgrundlage
krankheits- oder pflegebedingt außergewöhnliche Belastung, § 33 EStG
rein altersbedingt Unterhaltsleistung, § 33a Abs. 1 EStG

Bei krankheits- oder pflegebedingter Unterbringung können neben den Pflegekosten auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung berücksichtigt werden, soweit die steuerlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Finanzamt zieht vorher die zumutbare Belastung ab, die es individuell nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl berechnet.

Pauschal gilt also nicht „Wer das Heim der Eltern zahlt, setzt es ab“. Ob und in welcher Höhe etwas abziehbar ist, klärst du mit deinem Steuerberater. Was du unabhängig davon tun solltest: Rechnungen und Zahlungsnachweise von Anfang an sammeln und vom eigenen Konto überweisen statt bar zahlen.

Was Familien jetzt tun können

Der wichtigste Schritt kostet nichts.

  1. Reden. Wie hoch sind Rente oder Pension? Gibt es Rücklagen, eine Immobilie, bestehende Pflegeverträge? Wie stellen sich deine Eltern ihre Versorgung vor? Dieses Gespräch gehört an den Küchentisch, nicht in den Krankenhausflur.
  2. Rechnen. Stell den realistischen Eigenanteil den Einnahmen deiner Eltern gegenüber; für deine eigene Vorsorge hilft dir die Bedarfsermittlung. Die Differenz ist die Lücke, über die ihr sprecht, nicht irgendein Durchschnittswert.
  3. Prüfen. Bestehende Verträge auf tatsächliche Leistung im Pflegefall durchsehen. Viele zahlen für Policen, die im Ernstfall wenig beitragen.
  4. Dokumentieren. Übernommene Kosten sauber belegen, sonst verschenkst du den Steuervorteil.

Erst wenn diese vier Punkte stehen, fällt die Entscheidung über zusätzliche Vorsorge.

Häufige Fragen zu Pflegekosten und Elternunterhalt

Ab welchem Einkommen müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Unterhaltsansprüche werden beim Bezug von Sozialhilfe erst berücksichtigt, wenn das jährliche Gesamteinkommen des Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Gemeint ist das Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV, nicht das Bruttogehalt der Abrechnung. Wird die Grenze überschritten, folgt daraus noch keine Zahlungspflicht: Ob und wie viel Unterhalt geschuldet ist, richtet sich anschließend nach dem zivilrechtlichen Unterhaltsrecht und der Leistungsfähigkeit.
Ist die 100.000-Euro-Grenze abgeschafft?
Nein. Stand 17. September 2026 gilt § 94 Abs. 1a SGB XII unverändert mit der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro. Es gibt eine politische Debatte über ihre Abschaffung, aber politische Forderungen ändern die Rechtslage erst, wenn ein Gesetz beschlossen ist und in Kraft tritt. Eine Änderung würde ab dem Inkrafttreten gelten, nicht rückwirkend.
Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Im ersten Jahr des Heimaufenthalts liegt er nach der vdek-Auswertung vom 1. Juli 2026 bundesweit im Schnitt bei 3.364 Euro im Monat, nach 3.108 Euro ein Jahr zuvor. Die Spanne reicht von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen. Mit längerer Aufenthaltsdauer sinkt der pflegebedingte Anteil durch die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, Unterkunft und Verpflegung bleiben davon unberührt.
Zahlen alle Geschwister, wenn eines über 100.000 Euro verdient?
Nein. Die Einkommensgrenze wird für jedes unterhaltspflichtige Kind einzeln geprüft, das Gesetz spricht vom jeweiligen jährlichen Gesamteinkommen. Liegen zwei Geschwister darunter und eines darüber, prüft der Träger nur das Kind oberhalb der Grenze.
Müssen Kinder das Haus ihrer Eltern verkaufen?
Diese pauschale Aussage ist falsch. Ob Vermögen für die Pflege eingesetzt werden muss, hängt von der konkreten Situation und den sozialrechtlichen Schutzvorschriften ab. Bei verschenkten Immobilien kann ein Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers bestehen, der nach zehn Jahren ausgeschlossen ist (§ 529 Abs. 1 BGB). Wohnrecht, Nießbrauch und die konkrete Vertragsgestaltung spielen dabei mit hinein, deshalb gehört eine geplante Übertragung vorab zu Anwalt, Notar oder Steuerberater.
Kann ich die Pflegekosten meiner Eltern steuerlich geltend machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Bei krankheits- oder pflegebedingter Heimunterbringung kommen selbst getragene Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht, bei rein altersbedingter Unterbringung gilt § 33a Abs. 1 EStG. Das Finanzamt zieht die individuell berechnete zumutbare Belastung ab. Überweise vom eigenen Konto und hebe alle Belege auf.

Die 100.000 Euro sind nicht die entscheidende Zahl

Die Einkommensgrenze ist wichtig, aber sie ist der falsche Ausgangspunkt. Niemand weiß, ob sie in zehn oder zwanzig Jahren noch existiert, und genauso wenig, wie hoch die Heimkosten dann sind.

Beeinflussen kannst du etwas anderes: Du kannst wissen, welche Versorgung vorhanden ist. Du kannst rechtzeitig Vermögen aufbauen. Du kannst in der Familie früh über Pflege sprechen. Und du kannst bewusst entscheiden, welchen Teil des Risikos ihr selbst tragt und welchen ihr versichert.

Genau so gehe ich Pflegevorsorge an: nicht aus Angst vor einer Reform, sondern mit einer nachvollziehbaren Rechnung.

Du willst wissen, wie groß das Pflegerisiko für deine Familie tatsächlich ist? Dann schauen wir gemeinsam auf vorhandene Absicherung, Einkommen, Vermögen und die mögliche Lücke. Erst danach entscheidest du, ob zusätzliche Vorsorge nötig ist und wie groß sie sein muss. Termin vereinbaren.


Stand: 17. September 2026. Rechtsgrundlagen: § 94 Abs. 1a SGB XII, § 16 SGB IV, § 43c SGB XI, § 529 BGB, §§ 33 und 33a EStG. Zahlen: Verband der Ersatzkassen (vdek), Auswertung der Eigenanteile in der stationären Pflege zum 1. Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Dieter Homburg

Dieter Homburg ist Masterconsultant in Finance und gründete bereits im Alter von 21 Jahren sein erstes Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Altersvorsorgeplanung. Er ist Autor des Buchs „Altersvorsorge für Dummies“ (Wiley-Verlag).